Unsere Datenlöschfristen
Diese Übersicht zeigt die Kategorien und Zwecke der Datenverarbeitung und Datenspeicherung dieses Systems. Einige Bereiche im System können spezifischere Kategorien und Zwecke haben, als diese hier gelisteten.
Kategorie
- Lehrinhalte
Zweck
- Unterricht
- Aufbewahrungsfrist
- 99 Jahre
Rechtliche Grundlagen |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich |
Kategorie
- Formale Daten (Identifikationsdaten, Bilder, Ehestand, etc.)
Zweck
- Nutzerverwaltung
- Aufbewahrungsfrist
- 7 Jahre
Rechtliche Grundlagen |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich |
Kategorie
- Lehrinhalte
Zweck
- Unterricht
- Aufbewahrungsfrist
- 99 Jahre
Rechtliche Grundlagen |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich |
Kategorie
- Lehrinhalte
Zweck
- Unterricht
- Aufbewahrungsfrist
- 99 Jahre
Rechtliche Grundlagen |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich |
Zweck
- Aufbewahrungsfrist
- Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht definiert
Zweck
- Aufbewahrungsfrist
- Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht definiert
Kategorie
- Daten zum Ausbildungserfolg (Prüfungsergebnisse, Leistungskontrollen, Zertifikate, etc.)
Zweck
- Notengebung
- Aufbewahrungsfrist
- 24 Monate
Rechtliche Grundlagen |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich |
Kategorie
- Daten zum Bildungsverlauf (eingereichte Abgaben, Prüfungsmitschriften, etc.)
Zweck
- Notengebung
- Aufbewahrungsfrist
- 24 Monate
Rechtliche Grundlagen |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich |
Kategorie
- Daten zum Bildungsverlauf (eingereichte Abgaben, Prüfungsmitschriften, etc.)
Zweck
- Notengebung
- Aufbewahrungsfrist
- 24 Monate
Rechtliche Grundlagen |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich |
Kategorie
- Daten zum Bildungsverlauf (eingereichte Abgaben, Prüfungsmitschriften, etc.)
Zweck
- Notengebung
- Aufbewahrungsfrist
- 24 Monate
Rechtliche Grundlagen |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich |
Kategorie
- Daten zum Bildungsverlauf (eingereichte Abgaben, Prüfungsmitschriften, etc.)
Zweck
- Notengebung
- Aufbewahrungsfrist
- 24 Monate
Rechtliche Grundlagen |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich |
Kategorie
- Daten zum Bildungsverlauf (eingereichte Abgaben, Prüfungsmitschriften, etc.)
Zweck
- Notengebung
- Aufbewahrungsfrist
- 24 Monate
Rechtliche Grundlagen |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich |
Kategorie
- Daten zum Bildungsverlauf (eingereichte Abgaben, Prüfungsmitschriften, etc.)
Zweck
- Notengebung
- Aufbewahrungsfrist
- 24 Monate
Rechtliche Grundlagen |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich |
Kategorie
- Daten zum Bildungsverlauf (eingereichte Abgaben, Prüfungsmitschriften, etc.)
Zweck
- Notengebung
- Aufbewahrungsfrist
- 24 Monate
Rechtliche Grundlagen |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich |
Kategorie
- Daten zum Bildungsverlauf (eingereichte Abgaben, Prüfungsmitschriften, etc.)
Zweck
- Notengebung
- Aufbewahrungsfrist
- 24 Monate
Rechtliche Grundlagen |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich |
Kategorie
- Daten zum Bildungsverlauf (eingereichte Abgaben, Prüfungsmitschriften, etc.)
Zweck
- Notengebung
- Aufbewahrungsfrist
- 24 Monate
Rechtliche Grundlagen |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich |
Kategorie
- Daten zum Ausbildungserfolg (Prüfungsergebnisse, Leistungskontrollen, Zertifikate, etc.)
Zweck
- Notengebung
- Aufbewahrungsfrist
- 24 Monate
Rechtliche Grundlagen |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich |
Kategorie
- Daten zum Bildungsverlauf (eingereichte Abgaben, Prüfungsmitschriften, etc.)
Zweck
- Notengebung
- Aufbewahrungsfrist
- 24 Monate
Rechtliche Grundlagen |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich |
Kategorie
- Daten zum Ausbildungserfolg (Prüfungsergebnisse, Leistungskontrollen, Zertifikate, etc.)
Zweck
- Notengebung
- Aufbewahrungsfrist
- 24 Monate
Rechtliche Grundlagen |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich |