Unsere Datenlöschfristen

Diese Übersicht zeigt die Kategorien und Zwecke der Datenverarbeitung und Datenspeicherung dieses Systems. Einige Bereiche im System können spezifischere Kategorien und Zwecke haben, als diese hier gelisteten.

Website

Kategorie

Lehrinhalte

Zweck

Unterricht
Aufbewahrungsfrist
99 Jahre
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich

Nutzer/innen

Kategorie

Formale Daten (Identifikationsdaten, Bilder, Ehestand, etc.)

Zweck

Nutzerverwaltung
Aufbewahrungsfrist
7 Jahre
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich

Kursbereiche

Kategorie

Lehrinhalte

Zweck

Unterricht
Aufbewahrungsfrist
99 Jahre
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich

Kurse

Kategorie

Lehrinhalte

Zweck

Unterricht
Aufbewahrungsfrist
99 Jahre
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich

Aktivitätsmodule

Zweck

Aufbewahrungsfrist
Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht definiert

Blöcke

Zweck

Aufbewahrungsfrist
Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht definiert

Aufgabe

Kategorie

Daten zum Ausbildungserfolg (Prüfungsergebnisse, Leistungskontrollen, Zertifikate, etc.)

Zweck

Notengebung
Aufbewahrungsfrist
24 Monate
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich

Anwesenheit

Kategorie

Daten zum Bildungsverlauf (eingereichte Abgaben, Prüfungsmitschriften, etc.)

Zweck

Notengebung
Aufbewahrungsfrist
24 Monate
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich

Chat

Kategorie

Daten zum Bildungsverlauf (eingereichte Abgaben, Prüfungsmitschriften, etc.)

Zweck

Notengebung
Aufbewahrungsfrist
24 Monate
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich

Fortschrittsliste

Kategorie

Daten zum Bildungsverlauf (eingereichte Abgaben, Prüfungsmitschriften, etc.)

Zweck

Notengebung
Aufbewahrungsfrist
24 Monate
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich

Abstimmung

Kategorie

Daten zum Bildungsverlauf (eingereichte Abgaben, Prüfungsmitschriften, etc.)

Zweck

Notengebung
Aufbewahrungsfrist
24 Monate
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich

Datenbank

Kategorie

Daten zum Bildungsverlauf (eingereichte Abgaben, Prüfungsmitschriften, etc.)

Zweck

Notengebung
Aufbewahrungsfrist
24 Monate
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich

Feedback

Kategorie

Daten zum Bildungsverlauf (eingereichte Abgaben, Prüfungsmitschriften, etc.)

Zweck

Notengebung
Aufbewahrungsfrist
24 Monate
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich

Verzeichnis

Kategorie

Daten zum Bildungsverlauf (eingereichte Abgaben, Prüfungsmitschriften, etc.)

Zweck

Notengebung
Aufbewahrungsfrist
24 Monate
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich

Forum

Kategorie

Daten zum Bildungsverlauf (eingereichte Abgaben, Prüfungsmitschriften, etc.)

Zweck

Notengebung
Aufbewahrungsfrist
24 Monate
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich

Studierendenordner

Kategorie

Daten zum Bildungsverlauf (eingereichte Abgaben, Prüfungsmitschriften, etc.)

Zweck

Notengebung
Aufbewahrungsfrist
24 Monate
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich

Test

Kategorie

Daten zum Ausbildungserfolg (Prüfungsergebnisse, Leistungskontrollen, Zertifikate, etc.)

Zweck

Notengebung
Aufbewahrungsfrist
24 Monate
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich

Umfrage

Kategorie

Daten zum Bildungsverlauf (eingereichte Abgaben, Prüfungsmitschriften, etc.)

Zweck

Notengebung
Aufbewahrungsfrist
24 Monate
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich

Gegenseitige Beurteilung

Kategorie

Daten zum Ausbildungserfolg (Prüfungsergebnisse, Leistungskontrollen, Zertifikate, etc.)

Zweck

Notengebung
Aufbewahrungsfrist
24 Monate
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich